Satzung

Satzung für den Feuerwehrverein Prößdorf e.V. (Auszug)

Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist, er nimmt die Interessen seiner Mitglieder wahr. Dabei verfolgt er
    ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51- 68 der
    Abgabeordnung. Der Verein fördert den Feuerschutz (§52 Abs. 2 Nr. 12 AO ),
    Förderung der Jugendfeuerwehr Lucka durch finanzielle Unterstützung, Unterstützung
    bei der Werbung von Einsatzkräften für die Feuerwehr Lucka mit der Durchführung und
    Gestaltung eines „Tag der offenen Tür“. Förderung und Unterstützung der Alters- und
    Ehrenkameraden, Förderung der Pflege und Instandhaltung historischer Feuerwehrgerätschaften und Uniformen.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
    Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine
    sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben,
    die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
    Vergütung begünstigt werden.
  3. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.